Für den Erhalt der kulturellen Identität und Selbstbestimmung Thüringens

Für den Erhalt der kulturellen Identität und Selbstbestimmung Thüringens!

Der Landesvorstand der KPV der CDU Thüringen fordert die Landesregierung auf,

  1. den Erhalt der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten als eigenständige Stiftung zu sichern und diese personell und materiell zu stärken sowie in Abstimmung mit den kommunalen Trägern von Museen und Sammlungen mittelfristig deren Neustrukturierung voranzutreiben, wodurch Betrieb, Verwaltung, Erhalt, Vermittlung und Vermarktung der Liegenschaften optimiert und dadurch die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung der Thüringer Residenzkultur für das Unesco-Welterbe geschaffen werden soll;
  2. unter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sowie der kommunalen Träger von Museen und Sammlungen das Sonderinvestitionsprogramm des Bundes in Höhe von 100 Millionen Euro entweder durch eine direkte Zuweisung der Bundesmittel und der Kofinanzierung durch das Land an die Thüringer Schlösserstiftung oder über eine zu gründende Förderstiftung mit einer schlanken Verwaltung, paritätisch zu besetzenden Stiftungsgremien und unter Beteiligung der kommunalen Träger von Museen und Sammlungen umzusetzen;
  3. das Sonderinvestitionsprogramm des Bundes und die Kofinanzierung des Landes auf weitere sanierungsbedürftige Kulturdenkmäler in Thüringen, die bislang nicht von der Thüringer Schlösserstiftung bewirtschaftet wurden, zu erweitern;
  4. unter Beibehaltung der Eigenverantwortlichkeit der von den jeweiligen kommunalen Trägern betriebenen Museen und Sammlungen deren Zusammenarbeit unter dem Dach einer gemeinsamen „Museumsstiftung“ zu fördern, um dabei Synergieeffekte bei Betrieb, Vermarktung und Organisation dieser Einrichtungen zu erzielen;
  5. eine dauerhafte hälftige Entlastung der kommunalen Träger von Museen und Sammlungen durch die geplante Beteiligung des Bundes an den jährlichen Betriebskosten in Höhe von 30 Mio. Euro oder durch Landesmittel auf der Grundlage eines im Landeshaushalt zu verankernden Kulturlastenausgleichs außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs unter der Voraussetzung zu vereinbaren, dass sich die betreffenden Träger weiterhin zu gleichen Teilen beteiligen.

Beschlossen durch den Landesvorstand der KPV der CDU Thüringen am 21. Juli 2020.

Empfehlungen der KPV der CDU Thüringen zum „Regierungsprogramm 2019-2024“

I. Starke Kommunen – starkes Land

1.1. Kommunale Selbstverwaltung stärken

Die Thüringer Union als stärkste kommunale Kraft mit weit über 3.000 Bürgermeister- und Gemeinderatsmandaten bekennt sich zu dem hohen Gut der kommunalen Selbstverwaltung, die ein tragendes Fundament unserer Demokratie ist und daher weiter auszubauen ist. Aufgrund unserer Verwurzelung vor Ort, die auch durch eine große Anzahl von Mandatsträgern zum Ausdruck kommt, kennen wir die Probleme und Wünsche der „kommunalen Familie“ aus erster Hand. Wir brauchen vor Ort das ehrenamtliche als auch hauptamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwesen. Vor allem brauchen wir den breiten Sachverstand der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der zahlreichen Stadt- und Gemeinderäte. Damit das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung weiter gestärkt werden kann, brauchen die Kommunen eine verlässliche Landespolitik – die kommunalfreundliche Politik der Thüringer Union.

Kommunale Selbstverwaltung hat Zukunft, wenn politisches Handeln aller Ebenen sich an fünf grundlegenden Prinzipien orientiert:

1. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse

Das im Grundgesetz beschriebene Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels eine zentrale Herausforderung für die Kommunen in den nächsten Jahrzehnten. Während eine große Stadt Zulauf verzeichnet, verlieren manche ländliche Bereiche deutlich Einwohner. Das Prinzip sollten wir bekräftigen, wobei für uns darüber Klarheit besteht, dass jede Kommune, jede Region ihre eigene Wertigkeiten pflegen und entwickeln muss.

2. Aktivierende Bürgergesellschaft

Die kommunalen Amts- und Mandatsträger sind das Bindeglied zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft und sorgen dafür, dass die Menschen in die Prozesse der Meinungsbildung einbezogen werden. Wir wollen möglichst viele Menschen in die Meinungsbildung vor Ort einbeziehen. Die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den Gemeindevertretungen hat sich stark erhöht. Der Einzug der kleinen Gruppierungen erschwert die Bildung von klaren Mehrheiten.

3. Hilfe zur Selbsthilfe

Wir setzen auf die Leistungsbereitschaft des Einzelnen und die Übernahme von Verantwortung für die Nächsten und die Gemeinschaft. Die KPV Thüringen bekannt sich bei diesem Prinzip, bei dem die Bevormundung das Vertrauen auf die Kraft des Einzelnen und der gesellschaftlichen Gruppen entgegengesetzt wird und auch die Kommunen in die Lage versetzt werden, sich selbst zu helfen.

4. Subsidiarität

Das Prinzip ist konstituierender Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung, der auch Eingriffe von Seiten der EU, der Länder und des Bundes untersagt.

5. Eindeutigkeit der Verantwortung

Kommunen können sich schneller anpassen und sind Stabilitätsanker. Die kommunale Selbstverwaltung ist dafür ein überlebenswichtiger Garant. Grundvoraussetzung für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sind klare Trennlinien zwischen den politischen Ebenen und stabile Kommunalfinanzen. Am besten ist es, die Finanzverantwortung und die Aufgabe in eine Hand zu legen, die Zuständigkeiten klar zu regeln, was auch für die Menschen durchschaubar ist.

1.2. Das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung – Rechtsgarantien

Die Kommunalpolitik ist eine der anspruchsvollsten ehrenamtlichen wie auch hauptamtlichen Betätigungsfelder in unserer Gesellschaft. Denn vieles, was das tägliche Leben vor Ort in den Kommunen betrifft, ob die Versorgung mit Strom und Wasser oder der Erhalt von Grünflächen, Kinderspielplätzen, Bädern und Sportstätten oder der öffentliche Nahverkehr und vieles andere mehr, hat direkt mit Kommunalpolitik zu tun. Auf keiner Ebene des politischen Lebens ist der Kontakt zwischen Bürgern und politischen Akteuren so unmittelbar und die Möglichkeit zur direkten Mitgestaltung so groß wie in der Kommunalpolitik.

Die kommunale Selbstverwaltung im Freistaat Thüringen findet in den zahlreichen Städten, Gemeinden, Kreisen und Gemeindeverbänden statt und wird vor allem von den über 10.000 haupt- und ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern mit Leben erfüllt. Rechtliche Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung bilden das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Thüringen. In besonderer Weise trägt aber auch das Land Thüringen, dessen Bestandteil die Kommunen sind, als Gewährsträger der kommunalen Selbstverwaltung eine hohe Verantwortung, damit kommunale Selbstverwaltung gelingt.

Wir werden stets darauf hinwirken, dass das Land seiner Gewährleistungsverantwortung in jeder Situation auch nachkommt. Dabei haben wir darauf zu achten, dass das Land bzw. der Staat künftig nicht noch mehr zusätzliche Aufgaben abgibt und den Kommunen überträgt. Sollte dies dennoch der Fall sein, so ist das Land bzw. der Staat in der Pflicht, die Kosten dafür voll umfänglich zu übernehmen. Dies schließt auch eine regelmäßige Kostenüberprüfung ein, nachdem diese Aufgaben bereits übertragen worden sind. Bei einer Kostensteigerung in der Folgezeit muss diese rückwirkend vom Gewährsträger ausgeglichen werden. Wenn es zutrifft, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft am besten regeln und verwalten können, dann gilt für die Zukunft erst recht, dass der Einfluss des Landes bzw. des Staates nicht weiter auszudehnen ist.

1.3. Zukunftssichere und solide Kommunalfinanzen

Wir wollen den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) reformieren. Ziel der Neuregelung ist ein verteilungs- und aufgabengerechter, transparenter, zielgenauer und schlüssiger KFA sowohl zwischen dem Land und den Kommunen einerseits, aber andererseits auch zwischen den Kommunen selbst. Voraussetzung für eine erfolgreiche Kommunalpolitik sind flächendeckend solide Finanzen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Wir wollen künftig eine Verlässlichkeit bei der Finanzausstattung der Kommunen absichern. Zu diesem Zweck brauchen wir neben dem KFA ein zusätzliches Instrument, das langfristig die Handlungsfähigkeit überschuldeter Kommunen stärkt und insbesondere einen finanziellen Spielraum auch für nachfolgende Generationen gewährt. Dieses zusätzliche Instrument ist ein Kommunaler Schutzschirm, der den Kommunen im Rahmen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes finanzielle Sicherheit und die Möglichkeit der Entschuldung geben soll. Mit der Einführung eines solchen Kommunalen Schutzschirms übernimmt das Land Verantwortung für die Kommunen.

Um die Kommunen vor Aufgabenübertragungen ohne angemessenen finanziellen Ausgleich zu schützen und damit zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung beizutragen, möchte die Thüringer Union die Aufnahme des sogenannten Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) in die Thüringer Verfassung. Wir sorgen dafür, dass die Gewährung des Mehrbelastungsausgleichs den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst wird. Die Thüringer Union wird Sorge dafür tragen, dass kostentreibende überzogene Standards abgebaut werden. Dazu wird es notwendig sein, zunächst lebensferne, überzogene, unwirtschaftliche und unangemessene Standardvorschriften zu erfassen, um diese dann vom Gesetzgeber durch einen verpflichtenden Prüfauftrag auf ihre Notwendigkeit hin evaluieren zu lassen.

Bei der Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs ist darauf zu achten, dass Kommunen mit einer herausragenden Umlandfunktion im besonderen Maße berücksichtigt werden.

II. Moderne leistungsfähige Verwaltungsstrukturen

2.1. Kommunen demografiefest machen – zukunftssichere Strukturen

Um Thüringen auf Dauer als eigenständiges Land erhalten zu können, müssen auf allen Ebenen schlanke, effiziente und dennoch leistungsstarke Strukturen geschaffen werden. Dazu bedarf es einer Funktionalreform aus einem Guss, die im Vorfeld einer Gebietsreform umzusetzen ist. Eine Funktionalreform muss dem Zweck dienen, die Kommunen auf die anstehenden demografischen Umwälzungen vorzubereiten. Auf der Grundlage einer voran gegangenen Aufgabenkritik und vor allem unter der Aufnahme der Lebenswirklichkeit der Menschen braucht es Lösungen, die Land und Leuten gerecht werden und auch weiterhin eine bürgernahe und heimatverbundene Verwaltung ermöglichen. Bei der Umsetzung dieser Funktionalreform ist auf fünf Leitprinzipien zu setzen:

Thüringens Kommunalverwaltung muss für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar bleiben, sowohl im Amt, vor Ort als auch im Internet; Thüringens Gemeindeverwaltung braucht eine hohe Service- und Bürgerorientierung; Thüringens Gemeindestrukturen müssen auch in Zukunft kurze Wege für den Bürger und eine hohe fachliche Kompetenz vor Ort garantieren; Thüringens Verwaltung muss aus der Sicht des Bürgers für verständliche Entscheidungen und nachvollziehbare Prozesse stehen; Thüringens Kommunalstrukturen müssen auf Transparenz, Dialog und Partizipation setzen. Eine Änderung der Verwaltungsstrukturen kann nur in Verbindung mit einer Funktionalreform erfolgen. Hierbei sind die Entscheidungsprozesse am Prinzip der Eindeutigkeit der Verantwortung auszurichten. Die Verantwortlichkeiten über die Finanzen und die jeweilige Aufgabe gehören in eine Hand. Die Vermischung von Zuständigkeiten verhindert klare und für die Menschen erkennbare Strukturen. Das Vertrauen in die demokratischen Institutionen wird gestärkt, wenn klar zu erkennen ist wer wofür zuständig und verantwortlich ist. Wir wollen keine weitere Entflechtung von Zuständigkeiten und Mischfinanzierungen. Das Ziel ist eine bessere und effizientere Aufgabenerfüllung.

Die Zukunft wird einen Wettbewerb der Regionen bringen. Durch einen breit angelegten Wettbewerb müssen innovative Entwicklungsansätze in den Regionen gezielt durch das Land gefördert werden, um gute Beispiele für die Gestaltung des demografischen Wandels für eine breitere Anwendung zu öffnen.

Die Thüringer Union hält die von der CDU in den vergangenen Legislaturperioden geschaffenen Modelle „Einheitsgemeinde“ und „Landgemeinde“ für zukunftsfähig, insbesondere die 2008 von uns initiierte „Landgemeinde“ ist auch in Zukunft ein Erfolgsmodell zur Sicherung der kommunalen Teilhabe, da sie einen größtmöglichen Schutz kommunaler Selbstverwaltung gewährleistet. Der Erhalt von bewährten Verwaltungsgemeinschaften ist für die CDU von zentraler Bedeutung. Eine Großzahl der Thüringer Gemeinden ist in Verwaltungsgemeinschaften organisiert wodurch die örtlichen Interessen der Bürger optimal berücksichtigt werden. Für künftige Strukturveränderungen sollten nicht nur die Einwohnerzahlen zugrunde gelegt werden, sondern auch die wirtschaftlichen und finanzkraftbezogenen Faktoren. Ebenfalls zu berücksichtigen sind aber auch die kulturellen und traditionellen Bindungen vor Ort. Eine Gebietsreform nur um der Reform Willen ist grundsätzlich abzulehnen. Eine solche Gebietsreform würde die Zahl der gewählten kommunalen Mandatsträger dezimieren und damit zugleich die seit der Friedlichen Revolution von 1989 gewachsenen demokratischen Strukturen im ländlichen Raum gefährden. Zudem fordern wir eine Bestandsgarantie für die bereits fusionierten Gemeinden. Künftige Gemeindefusionen sollten sich an einer nachhaltigen Regelgröße von 5.000 Einwohnern orientieren. Davon unabhängig muss es auch künftig möglich sein, Einheits- oder Landgemeinden zu gründen, die diese Zielmarke nicht erreichen. Dies könnte der Fall sein, wenn Kommunen über eine überdurchschnittliche Wirtschaftskraft verfügen oder aus regionalen bzw. topografischen Gründen nicht sinnvoll größer gestaltbar sind. In begründeten Einzelfällen müssen künftig auch Abweichungen nach unten möglich sein.

Nach wie vor unterstützt die KPV freiwillige Neugliederungen ausdrücklich, diese müssen allerdings fair und auf einer sicheren Rechtsgrundklage erfolgen. Wir werden die von Rot-Rot-Grün in der Thüringer Kommunalordnung vorgenommene Streichung der sogenannten „doppelten Mehrheit“ bei der Antragstellung von Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaften wieder rückgängig machen. Diese Regelung hat zur Folge, dass Gemeinden aus einer Verwaltungsgemeinschaft austreten können, ohne dass die Gemeinschaft der in einer Verwaltungsgemeinschaft vertretenen Gemeinden noch Einfluss nehmen können, was einhergeht mit einer deutlichen Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung. Denn eine Abkehr von einer erforderlichen „doppelten Mehrheit“ schwächt unweigerlich die bestehende Struktur einer Verwaltungsgemeinschaft und ruft neue neue Probleme hervor, wie unter anderem die ungeklärte Fortfinanzierung von gemeinsamen Personalkosten und Krediten. Wir sind der Überzeugung, dass mit Abschaffung der „doppelten Mehrheit“ Chaos und Willkür bei den Neugliederungsmaßnahmen befördert werden.

2.2. Zusammenarbeit zwischen den Kommunen fördern

Die KPV empfiehlt der Landesregierung das Instrument der Interkommunalen Zusammenarbeit als richtigen und zukunftsweisenden Weg und bleibt daher bei ihrer Forderung, dieses Instrument auszubauen und entsprechend zu fördern. Auf diese Weise werden nicht nur Synergieeffekte erzielt, sondern in erheblichem Maße auch Finanzmittel bei den Kommunen (z. B. bei Bauhöfen, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz) eingespart und durch eine Kompetenzbündelung auch die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verbessert. Wir sind der Überzeugung, dass eine gute und vertrauensvolle Kooperation zwischen benachbarten Gemeinden und Landkreisen helfen kann, bessere und wirtschaftlichere Lösungen für gemeinsame Aufgaben zu entwickeln.

Das Thüringer Innenministerium sollte als das Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit entwickelt werden.

2.3. Verwaltungsvorschriften und -standards abbauen

Politischer Auftrag einer verantwortungsvoll handelnden Landesregierung muss es sein, sich für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzusetzen, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen dauerhaft zu stärken und insbesondere durch deren Einnahmemöglichkeiten zu verbessern. Wesentlicher Bestandteil dieser Zielstellung muss der Abbau und die Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften sein. Das Hauptaugenmerk gilt dabei einer Vereinfachung von Vorschriften im Genehmigungsverfahren nach den Thüringischen Baugesetzen. In diesem Zusammenhang sollte auf eine Vereinfachung der Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge Wert gelegt werden.

Der von der KPV geführte Dialogprozess hat gezeigt, dass unter Experten Einigkeit darüber besteht, sowohl im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung als auch des Landes eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen. Alle Aufgaben des Landes und seiner Kommunen sind dabei zu erfassen. Die zentrale Fragestellung muss sein, auf welche Aufgaben und Standards künftig verzichtet werden kann bzw. welche Aufgaben mit einem reduzierten Verwaltungsaufwand zu erledigen sind. Auch die Effizienz der Aufgabenverteilung zwischen Land, Kommunen und Privaten muss überprüft werden. Neben Bürgernähe muss dabei das oberste Prüfkriterien für eine Aufgabenverlagerungen die Beantwortung der Frage sein, ob sich durch die Maßnahme der Personal- und Sachaufwand insgesamt reduzieren lässt. Insbesondere die Kommunen müssen durch eine Befreiung von Aufgaben und die vernünftige Reduzierung von Verwaltungsstandards spürbar entlastet werden. Bis zur Vorlage dieser umfassenden Aufgabenkritik und ihrer Umsetzung soll im Rahmen eines Standardmoratoriums auf die Einführung neuer Standards verzichtet werden.

2.4. E-Government voranbringen

Der Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung gehört zu den zentralen Handlungsfeldern, wenn es um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung geht. Wir werden eine E-Governmentinitiative für mehr Bürgerfreundlichkeit starten. Unser Anspruch ist, dass die Bürger möglichst alle Behördengänge künftig auch online erledigen können. Darüber hinaus wollen wir Anreize schaffen, damit die bereits heute vorhandenen elektronischen Angebote stärker genutzt werden.

III. Lebenswerter ländlicher Raum und moderne Städte

3.1. Das kommunale Ehrenamt stärken

Starke Kommunen brauchen handlungsfähige Organe mit geschulten Mandatsträgern. Gebraucht werden Menschen, die sich für die Kommunalpolitik interessieren und sich letztendlich dafür engagieren. Ehrenamt entwickelt sich besonders in kleinen Strukturen. Voraussetzung ist jedoch, dass auch anspruchsvolle Aufgaben zur Verfügung stehen. Das ehrenamtliche Engagement in den Gemeinden ist für die Gesellschaft unverzichtbar, was gleichzeitig bedeutet, dass die im Ehrenamt geleistete Arbeit anerkannt, die Motivation zur Ausführung eines Ehrenamtes gegeben und die Vernetzung der ehrenamtlich Engagierten gefördert wird. Aus diesem Grunde wird die Thüringer Union die politische Bildungsarbeit intensivieren, um die Mitbürgerinnen und –bürger für die Kommunalpolitik zu gewinnen. Dabei soll vermittelt werden, wie wichtig kommunalpolitische Arbeit ist, wie unmittelbar sie sich gerade für die Bürger vor Ort auswirkt. Wir sagen: Nur mit Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts können wir Thüringen lebenswert weiter entwickeln.

3.2. Kommunale Gestaltungsspielräume schaffen

Wenn wir Kommunalpolitik wieder interessant machen wollen, müssen wir der kommunalen Selbstverwaltung wieder Gestaltungsspielräume eröffnen. Neben den Handlungsfeldern in der Kultur, Sozial- und Bildungspolitik (Kommunalschulen) betrifft dies vor allem weitestgehende Freiheiten und Möglichkeiten in der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. Vor allem brauchen wir aber finanzielle Freiräume und eine ausreichende Finanzausstattung für die Kommunen, die ihnen wieder das Gestalten vor Ort erlaubt. Zwangsverwaltete Kommunen, Haushaltssicherungskonzepte und ständige Mangeldiskussion im Rahmen der jährlichen Haushaltsdiskussionen begeistern weder für ein ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement noch sorgen sie für eine Aufwertung der Selbstverwaltung in der Bürgerschaft.

Die vertikale Zusammenarbeit im Zweckverband oder zwischen Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden, die Zusammenarbeit bei den nach außen gerichteten öffentlichen Aufgaben hinausgehende Zusammenarbeit von Kommunen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Back-Office-Bereich, kommunale Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen wie Musikschule, Volkshochschule, die Förderung von Tourismus, Sport, Kultur und ehrenamtlichen Engagement sowie bislang nichtumsatzsteuerpflichtige Leistungen, wie etwa die Entsorgung von Abwasser oder von Abfall aus privaten Haushalten oder Leistungen, die auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen erbracht werden, müssen auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit sein.

3.3. Kommunale Infrastruktur erhalten und ausbauen

Die CDU setzt sich konsequent und stetig dafür ein, die Infrastruktur in den Kommunen zu erhalten, auszubauen und den heutigen Anforderungen anzupassen. Wir fordern, dass die Investitionsmittel des Bundes zusätzlich vollständig bei den Kommunen ankommen. Eine Substitution von Landesförderung oder gar eine Schmälerung des KFA darf es nicht geben. Das Land muss sich gegenüber dem Bund verpflichten, die Verwendung der Mittel nachvollziehbar und transparent darzulegen. Wir empfehlen eine gemeindescharfe Abbildung dieser Mittel auf einer barrierefreien Internetplattform.

3.4. In den Städten die Themen aufgreifen, die die Menschen in ihren Lebenslagen interessieren

Die CDU kümmert sich in den Städten thematisch verstärkt um gesellschaftspolitische Fragestellungen, wobei insbesondere im Mittelpunkt stehen: Eltern, Pendler, Verbraucher, wohnungssuchende, Radfahrer, Parkplatzsuchende oder ehrenamtlich Tätige. Wir finden die besseren Antworten auf die sozialen Herausforderungen in den Städten, wie zum Beispiel Langzeitarbeitslosigkeit oder das friedvolle Zusammenleben vieler Menschen unterschiedlicher Herkunft und Lebensweisen. Die CDU sorgt in den Städten für notwendige Freiräume für die kreative Szene in Medien, Kunst und Kultur. Die CDU steht für eine nachhaltige Gestaltung des öffentlichen Raumes und gewährleistet eine moderne Stadtentwicklung, höhere Lebensqualität und mehr innere Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten.

3.5. Heimatbewusstsein und Werte vermitteln

Die KPV erwartet, dass in Thüringer Schulen das Bildungsangebot stärker auf Heimat, Geschichts- und Wertevermittlung ausgerichtet wird. Mit dem Wissen über die Herkunft, die Geschichte und Werte wächst nicht nur die Bindung an den Wohnort und wird nicht nur das Heimatgefühl gestärkt, sondern wird man auch zur Beteiligung an der Gestaltung des Lebensumfeldes ermutigt.

IV. Kommunen bei Umsetzung der Asylpolitik unterstützen

Zurzeit hat das Thema Asyl in den Landkreisen und kreisfreien Städten oberste Priorität. Eine Gebietsreform würde es den Kommunen unmöglich machen, mit der Flüchtlingsproblematik adäquat umzugehen. Die Kommunen müssten sich mit Aufgaben beschäftigen, die die Städte und Gemeinden daran hindern, die aktuell dringendsten Probleme zu lösen.

Wir sind für Grenzziehung zwischen tatsächlich schutzbedürftigen Menschen und Wirtschaftsflüchtlingen und wenden uns gegen eine aus rein ideologischen Gründen völlig falsche Weichenstellungen in der bisherigen Thüringer Flüchtlingspolitik. Wir verlangen vom Land, dass es die Kommunen in dieser Situation konkret unterstützt, wie zum Beispiel bei der Bereitstellung von Wachpersonal oder Sozialarbeitern, um eine Eskalation wie in der Flüchtlingsunterkunft in Suhl zu vermeiden.

Die CDU fordert für die Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung zur Bewältigung dieser Aufgaben. Darüber hinaus ist künftig sicherzustellen, dass Entscheidungen zur Flüchtlingsunterbringung nicht nur wenige Stunden vor ihrem Vollzug nach Gutsherrenart den Kommunen mitgeteilt werden, sondern diese müssen mit den Betroffenen vor Ort mit angemessener Frist vorher diskutiert werden. Dabei wäre gerade in dieser Frage die Einbindung der Bevölkerung und der Kommunen von entscheidender Bedeutung für eine tatsächlich gelingende Integration der Flüchtlinge und den sozialen Frieden in unserem Land.

Asylverfahren müssen beschleunigt und chancenlose Asylanträge für Menschen aus sicheren Drittstaaten innerhalb von drei Monaten beschieden sein. Abschiebungen müssen konsequent umgesetzt werden. Nur so ist es möglich, ausreichende Ressourcen für die tatsächlich schutzbedürftigen Flüchtlinge vorzuhalten.

Wir unterstützen ausdrücklich sämtliche Initiativen zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und Absenkung von Standards, der Erweiterung der Liste der sicheren Drittstaaten sowie den Vorschlag zur Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen für Asylbewerber, deren Anträge keinerlei Chance auf Erfolg haben. Zahlreiche Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte haben mit diesen Sachleistungen in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gesammelt.

Beschlossen auf dem KPV-Landestag in Erfurt am 7. November 2018.