10-Punkte-Katalog der KPV für zukunftsorientierte Kommunalstrukturen in Thüringen

Wir fordern:

1. Eine komplexe allumfassende Aufgabenkritik sämtlicher Verwaltungsebenen

- Zu Beginn der Aufgabenkritik steht die Festlegung, wer diese für welche Ebene durchführt (Innen-/Außen-Ansicht);

- Ausweitung der Aufgabenkritik auf den eigenen sowie auch auf den übertragenen Wirkungskreis der Kommunen;

- Neben der kommunalen Verwaltungsebene wird auch die Landesebene einschließlich der Unterbehörden mit einbezogen (Funktionalreform);

- Landesverwaltung konzentriert sich auf das Kerngeschäft und die Vorgabe von Entwicklungszielen;

- Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen nur dann, wenn gewährleistet ist, dass vor Ort diese effizienter und kostengünstiger erfüllt werden können;

- Der weitere Abbau von Doppelstrukturen bzw. –zuständigkeiten sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene ist voranzutreiben.

2. Eine transparente breite öffentliche Diskussion unter Einbeziehung aller interessierten kommunalen Entscheidungsträger

- Die Bürgerbeteiligung und –information muss noch stärker zur Geltung kommen – Sachbezogenheit und Kompetenz bestimmen diesen Prozess;

- Die Union steht für einen Vertretungsanspruch der Interessen der über 10.000 kommunalen ehrenamtlichen Mandatsträger und fördert den Diskussions- und Denkprozess von „unten“;

- Wir fordern eine umfassende und frühzeitige Einbindung der kommunalen Entscheidungsträger.

3. Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung für alle Kommunen

- Das Konnexitätsprinzip ist strikt einzuhalten (Anpassung der Auftragskostenpauschale an die tatsächlichen Gegebenheiten);

- Eine Planungssicherheit bei den Einnahmen ist anzustreben – das Land hat dabei eine Ausgleichsfunktion;

- Mittelfristig muss auf Bundesebene eine tragfähige und nachhaltige Gemeindefinanzreform entwickelt werden;

- Der Wechsel in die Zuständigkeit des Thüringer Finanzministeriums kann nicht zum Nachteil der Kommunen sein und die Komplexität aller kommunalen Themen muss erhalten bleiben;

- Im besonderen Maße sind Kommunen mit einer herausragenden Umlandfunktion zu berücksichtigen.

4. Keine Denk- und Handlungsverbote bei der Schaffung von klaren und verbindlichen Gemeindestrukturen

- Thüringen benötigt stabile, leistungs- und zukunftsfähige kommunale Strukturen, mit denen sich die Bürger identifizieren können. Deshalb braucht Thüringen einheitliche Gemeindestrukturen – anstelle der zur Zeit existierenden 4 Verwaltungskonstrukte (VG, Erfüllende Gemeinde, Einheitsgemeinde, Landgemeinde) steht künftig nur noch die „Landgemeinde“;

- Die neuen einheitlichen Strukturen orientieren sich am Verwaltungsaufwand pro Einwohner unter Berücksichtigung des demographischen Wandels.

5. Die Freiwilligkeitsphase für gemeindliche Zusammenschlüsse endet 2014

- Die Vorgaben der aktuellen Rechtslage bezüglich der Gemeindestrukturen und –größen sind konsequent umzusetzen;

- Ausnahmeregelungen sind nicht mehr zu gewähren;

- Kommunen, die die Voraussetzungen für einen freiwilligen gemeindlichen Zusammenschluss bis 31.12.2011 erfüllen, sollen die sog. „Hochzeitsprämie“ erhalten.

6. „Entschlackung“ des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit

- Eine klare Aufgabenzuteilung auf leistungsfähige Strukturen ist anzustreben;

- Die interkommunale Zusammenarbeit ist zu vereinfachen.

7. Die Bewahrung bewährter und bürgerfreundlicher Strukturen

- Bürgernahe Gebiets- und Verwaltungsstrukturen haben den Vorrang gegenüber unübersichtlichen „großräumigen“ Strukturen;

- Die jeweils Thüringen-spezifische Situation ist bei jedem einzelnen Stadt- bzw. Landkreis zu berücksichtigen, d.h. ausschlaggebend muss ein vernünftiges Verhältnis zwischen der Einwohnerzahl und der Fläche sein und nicht die Anzahl der Stadt- und Landkreise bzw. Einwohner (Ablehnung eines rein „nummerischen“ Vorgehens anstelle eines ganzheitlichen Ansatzes);

- Der 3-stufige Verwaltungsaufbau hat sich in Thüringen bewährt und wird unterstützt (Eine Abschaffung des Landesverwaltungsamtes hat keine Personalkosteneinsparungen oder andere haushalterische Kostensenkungen zur Folge, dafür aber Defizite bei der Erfüllung von Landesverwaltungsaufgaben).

8. Das Prinzip „Wirtschaftlichkeit vor Einwohnerzahl“

- Für künftige Strukturveränderungen dürfen nicht nur die Einwohnerzahlen zu Grunde gelegt werden, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse;

- Ebenfalls zu berücksichtigen sind die kulturellen und traditionellen Bindungen vor Ort.

9. Den Abbau kostentreibender überzogener Standards

- Durch einen verpflichtenden Prüfauftrag des Gesetzgebers sollen neue kostentreibende Standards vermieden werden – Forderung nach einer Eigenverpflichtung des Landtags und Bundestags bei jeder neuen Gesetzesinitiative;

- Erfassung und Information über lebensferne, überzogene, unwirtschaftliche und unangemessene Standardvorschriften mit dem Ziel ihrer Abschaffung bzw. Verhinderung.

10. Die Anpassung des Landesentwicklungsprogramms an zukunftsorientierte Kommunalstrukturen

- Das Landesentwicklungsprogramm des Freistaates muss den Diskussionsprozess über die künftigen Gemeindestrukturen widerspiegeln und ist daher zu überarbeiten;

- Die Überarbeitung orientiert sich an den zukünftigen Gemeindegrößen und am demographischen Wandel.

Beschlossen durch den Landesvorstand der KPV der CDU Thüringen auf der Sitzung am 15. März 2011